Da immer wieder die Frage auftaucht, was die Voraussetzungen für die Erlangung der DVT Fachkunde für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind, habe wir hier nochmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- deutsche Fachkunde im Strahlenschutz
- Weitergehende Techniken – Beispiel DVT | Bayerische Landeszahnärztekammer (blzk.de)
- Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne deutsche Fachkunde im Strahlenschutz können teilnehmen und erhalten auch eine Urkunde über die Teilnahme. Eine Fachkunde hingegen bekommen Sie von der deutschen zuständigen Behörde ohne Nachweis einer deutschen Fachkunde im Strahlenschutz nicht ausgestellt.
- In vielen anderen Ländern ist die Fachkunde auch nicht Voraussetzung für den Betrieb eines DVT Gerätes. Bitte informieren Sie sich hierfür bei der zuständigen Behörde, der zuständigen zahnärztlichen Kammer oder Ihrem Depot.
- Beantragung der Fachkunde bei der Zuständigen Behörde
- Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses (Teil 1+2), Abgabe der 25 dokumentierten Befunde und bestandener Klausur, erhalten Sie von uns ein Zertifikat. Hierbei handelt es sich nicht um die Fachkunde!
- Die Fachkunde in Bayern beantragen sie bei der BLZK
- Frist: Bei der Beantragung der Fachkunde, darf der absolvierte Kurs nicht länger als 5 Jahre zurückliegen!
- Die Fachkunde DVT muss nicht separat aktualisiert werden. Lediglich die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre aktualisiert werden!
Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie entweder in de FAQs (FAQ – DVT Fachkunde München) nach oder nutzen Sie das Kontaktformular (Kontakt – DVT Fachkunde München) und schreiben uns!