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Zitat: „Der Erwerb einer neuen, aufbauenden Fachkunde, wie z.B. DVT, kommt einer Aktualisierung im Strahlenschutz für Zahnärzte gleich. Voraussetzung ist hier die von der jeweilig zuständigen Stelle – in Bayern die BLZK – ausgestellte Fachkundebescheinigung für Zahnärzte für das jeweilige Anwendungsgebiet. Sie gibt das neue Datum für die nächste fällige Aktualisierung vor. Eine gesonderte Bescheinigung über eine Aktualisierung ist nicht notwendig und wird von der BLZK nicht ausgestellt.“

Wichtig: Bitte klären Sie ggf. mit der für Sie zuständigen Stelle, ob dies in Ihrem Bundesland auch zutrifft!